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Translations:Chronologische Auflistung der Verträge zur Schuldenversklavung/94/de

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  1. 25 % seiner IWF-Quote in Gold zu zahlen (oder 10 % seiner offiziellen Netto-Gold- und Dollarreserven, je nachdem, welcher Betrag geringer war).
  2. Den Restbetrag in nicht übertragbaren, unverzinslichen Schuldverschreibungen bei der Bank von Griechenland zu hinterlegen – zahlbar an den IWF auf Verlangen.
  3. den Nennwert der Drachme in Gold oder US-Dollar festzulegen.
  4. den Nennwert nicht ohne Zustimmung des Fonds ändern.
  5. auf Verlangen des Fonds Kapitalkontrollen zu verhängen – wodurch die eigenen Bürger daran gehindert werden, ihr eigenes Geld zu transferieren.
  6. alle Gebühren und Entgelte an den Fonds in Gold zu zahlen – Gold, über das das Land nach der Besetzung durch die Nazis nicht mehr verfügte.
  7. Geschäfte mit dem Fonds ausschließlich über die Bank von Griechenland abzuwickeln – genau jene Institution, die unter der Aufsicht der Gläubiger gegründet worden war.