Resolution 003
| Originaldokument Resolution 003 in EN |
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Internationales Schatzamt M1
LEI: 2534008YC6NRP4BLQF15; UN ID: 626139; Tel.: +7-495-1258418
Datum:01. Oktober 2020
Ref. Nr.: 003/RES2020
RESOLUTION Nr. 003
In Erkenntnis der Veränderungen auf der Erde, die von zahlreichen täglichen Naturkatastrophen begleitet werden, welche die Existenz zukünftiger Generationen auf der Erde bedrohen;
In der Überzeugung, dass eine rasche und wirksame Umsetzung von Maßnahmen durch die Regierungen und die internationale Gemeinschaft zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt zum Wohle der gegenwärtigen und zukünftigen Menschengenerationen erforderlich ist;
In Erkenntnis, dass die Verantwortung für Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt in erster Linie bei den Regierungen liegt und in der ersten Phase besser auf nationaler und regionaler Ebene umgesetzt werden kann;
Weiterhin in Erkenntnis, dass Umweltfragen von internationaler Bedeutung in den Zuständigkeitsbereich des Internationalen Schatzamtes M1 fallen;
Unter Berücksichtigung, dass internationale Kooperationsprogramme im Umweltbereich unter gebührender Achtung der souveränen Rechte der Staaten und im Einklang mit den Grundsätzen des internationales Rechts/Völkerrechts durchgeführt werden sollten;
In Anbetracht der sektoralen Verantwortlichkeiten des Internationalen Schatzamtes M1 und des Mangels an ausreichenden finanziellen Mitteln von Organisationen mit den Zielen der Verbesserung, Erhaltung und des Schutzes der Umwelt;
Im Bewusstsein der Bedeutung regionaler und subregionaler Zusammenarbeit im Umweltbereich sowie der Rolle der regionalen Wirtschaftskommissionen und anderer regionaler zwischenstaatlicher Organisationen;
Unterstreichend, dass Umweltfragen ein neues und wichtiges Feld der internationalen Zusammenarbeit darstellen und dass die Komplexität und gegenseitige Abhängigkeit solcher Fragen neue Ansätze erfordern;
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In Anerkennung, dass relevante internationale wissenschaftliche und andere Fachgemeinschaften einen wichtigen Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit im Umweltbereich leisten können;
Im Bewusstsein der Notwendigkeit, Aktivitäten und Projekte umzusetzen, die Entwicklungsländer wirksam dabei unterstützen, Umweltrichtlinien und -programme umzusetzen, die mit Entwicklungsplänen vereinbar sind, und sich maßgeblich an internationalen Umweltprogrammen und -projekten zu beteiligen;
In der Überzeugung, dass eine effektive internationale Zusammenarbeit im Umweltbereich finanzielle und technische Ressourcen erfordert;
Im Bewusstsein des dringenden Bedarfs an kontinuierlichen organisatorischen Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt;
In Anbetracht all dieser Tatsachen trifft das Internationale Schatzamt M1, das im Eigentum und im Namen aller angeschlossenen Anteilseigner nahezu den gesamten Weltgoldbestand, sowohl bilanzielles als auch außerbilanzielles Gold auf der Erde, verwaltet, folgende Beschlüsse:
1. Es wird ein Finanzzentrum zur Finanzierung von Programmen, Projekten und Aktivitäten zum Umweltschutz geschaffen. Der Name lautet auf Russisch «Всемирная Организация Окружающей Среды», auf Englisch «World Environment Organization» (im Folgenden „Organisation“ genannt). (Anmerkung: auf Deutsch “Welt Umwelt Organisation”)
2. Das genehmigte Subventionskapital der World Environment Organization wird auf 50 (fünfzig) Billionen XAU festgelegt.
3. Es wird ein Leitungsgremium gebildet, das ausschließlich aus Vertretern der Staaten der teilnehmenden Länder besteht und jährlich zusammentritt.
4. Bildung eines wissenschaftliche Rates der World Environment Organization (im Folgenden „Rat der Organisation“ genannt) aus Vertretern wissenschaftlicher Institutionen, die in der Lage sind, unter Berücksichtigung aller Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft Aktivitäten, Programme und Projekte zu entwickeln und zu fördern, die den Hauptzielen der Organisation entsprechen.
5. Bildung einer Exekutivleitung für internationale Programme, Veranstaltungen, Projekte und Vereinbarungen.
6. Erstellung einer Datenbank mit Programmen, Aktivitäten und Projekten zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt für deren Finanzierung.
7. Die Finanzierung von Programmen, Projekten und Aktivitäten erfolgt aus Vermögenswerten, die vom Internationalen Schatzamt M1 übertragen werden, sowie unter Einbeziehung von Treuhandfonds.
8. Die Mission der World Environment Organization besteht darin, Programme, Projekte und Aktivitäten zu entwickeln und zu finanzieren, die auf den Schutz der Umwelt, die Umweltsicherheit sowie die Verbesserung, Erhaltung und den Schutz der Umwelt für das Leben und die Aktivitäten der Menschen und zukünftiger Generationen auf der Erde abzielen.
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9. Zu den Hauptaktivitäten der Organisation gehören:
- ListenpunktEinführung innovativer Freie-Energie-Technologien mit dem Übergang zu alternativen umweltfreundlichen Energiequellen;
- Integrierter Ansatz zur Planung und rationellen Nutzung von Landressourcen;
- Übergang zur rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen unter Einführung neuer innovativer Technologien;
- Schaffung umweltfreundlicher Produktionsstätten unter Einsatz innovativer Technologien, gefolgt von der Schließung umweltschädlicher Produktionsstätten;
- Beseitigung von Armut, Schaffung einer Nahrungsmittelbasis in jedem Staat zur vollständigen Lösung der Nahrungsmittelabhängigkeit;
- Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit, Schaffung von Zentren für kostenlose medizinische Versorgung der Bevölkerung in allen Ländern der Welt;
- Schutz der Atmosphäre;
- Bekämpfung der Abholzung von Gebieten;
- Management gefährdeter Ökosysteme: Bekämpfung von Wüstenbildung und Dürre;
- Management gefährdeter Ökosysteme: nachhaltige Entwicklung von Bergregionen;
- Zur Verfügungstellung von Führung und Förderung von Partnerschaften im Bereich Umweltschutz durch Schaffung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität von Staaten und Völkern, ohne künftige Generationen zu gefährden;
- Entwicklung und Finanzierung nachhaltiger Landwirtschafts- und ländlicher Entwicklungsprojekte;
- Erhaltung der biologischen Vielfalt;
- Umweltverträgliche Nutzung von Biotechnologie;
- Schutz der Ozeane und aller Arten von Meeren, einschließlich geschlossener und halbgeschlossener Meere, Küstengebiete, deren Schutz, rationelle Nutzung und Entwicklung ihrer lebenden Ressourcen;
- Erhaltung der Qualität von Süßwasserressourcen und deren Versorgung, Anwendung integrierter Ansätze zur Entwicklung, Bewirtschaftung und Nutzung von Wasserressourcen;
- Umweltverträgliches Management der Nutzung toxischer Chemikalien, einschließlich der Verhinderung des illegalen internationalen Handels mit toxischen und gefährlichen Produkten;
- Umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle, einschließlich der Verhinderung des illegalen internationalen Handels mit toxischen und gefährlichen Abfällen;
- Umweltverträgliche Entsorgung fester Abfälle und Lösung von Fragen im Zusammenhang mit der Abwasserbehandlung;
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- Transfer und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien, Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau für deren Entwicklung;
- Finanzierung von Grundlagen- und angewandter Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung;
- Förderung von Bildung, öffentlichem Bewusstsein, Ausbildung und beruflicher Entwicklung von Personal;
10. Start des Funktionierens und Etablieren der Organisation und Versendung von Einladungen an alle Länder, dem Verwaltungsrat beizutreten. Jedem Land wird ein Sitz im Verwaltungsrat eingeräumt.
11. Identifizierung von Forschungsinstituten und Versendung von Einladungen an angesehene und vertrauenswürdige Wissenschaftler zum Beitritt beim “Rat der Organisation”.
12. Identifizierung von Organisation, deren Aktivitäten der Mission der World Environment Organization entsprechen aus allen internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen. Einladungen werden an diese Organisationen versandt um dem Verwaltungsrat beizutreten.
13. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Resolution Nr. 003 obliegt der Abteilung für Sonderprogramme und Projekte des Internationalen Schatzamtes M1.
Diese Resolution wurde am 01.10.2020 verabschiedet und tritt mit Unterzeichnung unter Zeugen in Kraft.
Internationales Schatzamt M1
S.E. Alexander N. Paramonov
Chef-Schatzmeister
Präsident,
der International Financial Corporation
White Spiritual Boy R.S.B. Global Corp Inc
Kommandant, Patrimonialer Großintendant, Chef-Schatzmeister
des Großmagisteriums, Großkommandeur
Souveräner und Militärischer Orden des Heiligen Johannes von Jerusalem
Orden der Hospitaliter
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